Krankenfahrten —
verständlich erklärt
Wir zeigen Ihnen, welche Angaben Ihr Arzt oder die behandelnde Einrichtung auf dem Transportschein (siehe unten) eintragen muss und wie die Abwicklung mit der Krankenkasse erfolgt.
Arztpraxis stellt den Transportschein aus
Der behandelnde Arzt oder die zuständige Klinik füllt den Transportschein vollständig aus und unterschreibt ihn.
Sie reichen den Transportschein ein
Bei genehmigungspflichtigen Fahrten muss der Transportschein vor der ersten Fahrt an die Krankenkasse gesendet werden — per Post, E‑Mail oder Fax. Die Krankenkasse erteilt anschließend die Kostenübernahmebestätigung.
Wir fahren Sie und kümmern uns um alles Weitere
Sie senden uns einfach ein Foto der Unterlagen (Transportschein, Kostenübernahmebestätigung der Krankenkasse) per WhatsApp oder E‑Mail zu. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und planen Ihre Fahrten.
Die wichtigen Felder auf dem Transportschein
Starten Sie die Anleitung — wir führen Sie mit einer kurzen Animation durch jedes Feld. Sie können jederzeit pausieren oder vor- und zurückspringen.
Amtliches Muster (7.2020) · „MUSTER"-Wasserzeichen — zu Demonstrationszwecken.
Zuzahlungspflicht
Auf dem Transportschein muss entweder „zuzahlungspflichtig" oder „zuzahlungsfrei" angekreuzt sein — eines der beiden Felder ist zwingend erforderlich.
Mehr zu Zuzahlung & BefreiungHinfahrt / Rückfahrt
Der Arzt kreuzt an, ob nur Hin-, nur Rück- oder beide Fahrten verordnet werden.
Grund der Beförderung
Der Arzt kreuzt den passenden Beförderungsgrund (a–f) an. Wichtig: Die Gründe d, e und f sind genehmigungspflichtig — hier muss die Krankenkasse vorab zustimmen.
Behandlungstag
Das Datum der Behandlung muss eingetragen sein — ohne Datum ist der Transportschein ungültig. Falls nötig, trägt der Arzt auch die Frequenz ein (z. B. „3× pro Woche") sowie die Behandlungsstätte.
Taxi / Mietwagen
Damit wir Sie fahren dürfen, muss auf dem Transportschein „Taxi/Mietwagen" angekreuzt sein. Nur dann können wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Rollstuhl
Wenn Sie rollstuhlgebunden sind, muss dieses Feld angekreuzt sein. Dann setzen wir ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug für Ihre Fahrt ein.
Stempel und Unterschrift
Damit der Transportschein gültig ist, müssen Stempel und Unterschrift des Arztes eingetragen sein. Ohne beides ist der Transportschein nicht gültig.
Zuzahlung — kurz erklärt
Was bedeutet „zuzahlungspflichtig" bzw. „zuzahlungsfrei"? Hier die drei wichtigsten Punkte in Kürze.
Wer zahlt?
Alle gesetzlich Versicherten zahlen 10 % der Fahrtkosten — mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.
Wer ist befreit?
Menschen mit einer Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse müssen nichts zuzahlen.
Was braucht man?
Bei Befreiung bitte den Befreiungsausweis oder die Bestätigung der Krankenkasse bei der Fahrt vorlegen.
Brauche ich eine Genehmigung?
Nicht jede Krankenfahrt muss vorab bei der Krankenkasse genehmigt werden. Prüfen Sie hier, was für Sie gilt.
Keine Genehmigung nötig
- ›Stationäre Fahrten (Krankenhaus-Aufnahme oder Entlassung)
- ›Pflegegrad 4 oder 5
- ›Schwerbehindert mit Merkzeichen aG, Bl oder H und Pflegegrad 3
- ›Fahrten zu Hospizen (Grund c)
Auch ohne Genehmigungspflicht empfehlen wir Ihnen, sich von der Krankenkasse eine Kostenübernahme-Zusage ausstellen zu lassen — nicht Pflicht, aber sehr hilfreich. So ist im Bedarfsfall alles abgesichert und es entsteht weniger Aufwand für Sie und uns.
Vorab genehmigungspflichtig
- ›Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie (Grund d)
- ›Dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung bei Behandlungen über 6 Monate (Grund e)
- ›KTW-Fahrten mit medizinischem Grund (Grund f)
Den Transportschein vor der Fahrt bei der Krankenkasse einreichen — per Post, E‑Mail oder Online‑Portal.
Fahrten sind erst nach schriftlicher Genehmigung möglich.
Ohne Zusage übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht — die Fahrt muss dann selbst bezahlt werden.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Vom Arzttermin bis zur Abrechnung — so funktioniert es.
- 1
Arzt stellt Verordnung aus
Ihr Arzt füllt den Transportschein aus und unterschreibt ihn.
- 2
Sie reichen den Schein bei der Krankenkasse ein
SieBei genehmigungspflichtigen Fahrten (Zeilen d, e, f auf dem Schein): Schein vor der ersten Fahrt zur Krankenkasse — gern per Post oder über das Online-Portal Ihrer Kasse.
- 3
Krankenkasse erteilt Genehmigung
Die Kasse schickt Ihnen eine schriftliche Kostenübernahme-Zusage zurück.
- 4
Wir fahren Sie
WirAnruf genügt — wir übernehmen die Abholung und bringen Sie sicher zum Termin und zurück.
- 5
Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
WirSie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil (10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt) — den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Fragen zum Ablauf? Wir helfen gerne.
Rufen Sie an — wir klären gemeinsam, ob Ihre Fahrt genehmigt werden muss und wie die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse am einfachsten läuft.